Kanzleiprofil
Wir beraten bei komplexen Projekten der
Baulandentwicklung und den damit zusammen-
hängenden zivil- und öffentlich-rechtlichen
Fragestellungen. Das Bauplanungsrecht,
die Baulanderschließung, das Recht der
städtebaulichen Verträge, das Vergaberecht,
das öffentliche Wirtschafts- und Unternehmens-
recht sowie das private Immobilienrecht
gehören zu unserem täglichen Geschäft.
Besondere Expertise haben wir auch im
Umwelt- und Wasserrecht sowie in sämtlichen
Fragen des allgemeinen und besonderen
Verwaltungsrechts. Unter Berücksichtigung
der rechtlichen Vorgaben erarbeiten wir
praxisgerechte Lösungen, die insbesondere
auch den Besonderheiten politischer
Entscheidungsprozesse Rechnung tragen.
Persönliche Betreuung und vertrauensvolle
Zusammenarbeit sind weitere Garanten
für unsere dauerhaften Mandantenbeziehungen.